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Umweltbezogene Risiken oder Verletzungen (LkSG)
Dazu zählen bestimmte bzw. wahrscheinliche Verstöße gegen:
  • das Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber
  • das Stockholmer Übereinkommen vom 23. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe 
  • das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung vom 22. März 1989 

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    Christin Drüke
    Christin Drüke
    Partnerin bei Forvis Mazars in Deutschland

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