Forvis Mazars Hinweisgebersystem
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Datenschutz (HinSchG) →
Das betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere Fälle, bei denen eine große Anzahl von Daten bzw. besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele:
die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
die missbräuchliche Nutzung von Daten
der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Geldwäsche - GwG (HinSchG) →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Eine Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unentdeckt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.
Interessenkonflikte (HinSchG) →
Bei einem Interessenkonflikt ist eine Person/ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation beeinflussen oder die Entscheidung dieser Person/dieses Unternehmens korrumpieren könnten. Eine solche Situationen liegt bspw. vor, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet.
Kartell- und Wettbewerbsrecht (HinSchG) →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor.
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen (HinSchG) →
Hiermit ist insbesondere der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. Zum Beispiel: unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc.
Menschenrechtliche Risiken oder Verletzungen (LkSG) →
Dazu zählen unter anderem Verstöße bzw. wahrscheinliche Verstöße gegen:
das Verbot von Kinderarbeit
den Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit
das Recht auf Freiheit von Diskriminierung
den Schutz vor widerrechtlichem Landentzug
den Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren
das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
das Recht, Gewerkschaften bzw. Arbeitnehmervertretungen zu bilden
das Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung oder Gewässerverunreinigung
das Recht auf Schutz vor Folter
Sonstiges und Verstöße gegen den Code of Conduct (HinSchG) →
Unter dieser Kategorie können Sie Hinweise abgeben, die nicht unbedingt unter die anderen vorhandenen Kategorien fallen.
Umweltbezogene Risiken oder Verletzungen (LkSG) →
Dazu zählen bestimmte bzw. wahrscheinliche Verstöße gegen:
das Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber
das Stockholmer Übereinkommen vom 23. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe
das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung vom 22. März 1989
Umweltschutz (HinSchG) →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel:
Illegale Abfallentsorgung
unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Ungleichbehandlung (HinSchG) →
Hierzu zählen Verstöße gegen das Allgemeine-Gleichbehandlungs-Gesetz (AGG) und andere Normen zur Antidiskriminierung. Ein Verstoß kann vorliegen, wenn es zu Ungleichbehandlungen am Arbeitsplatz z.B. im Fall von Beförderungen kommt oder, wenn Menschen wegen ihrer politischen Überzeugung, Hautfarbe, Religion oder aber auch ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden.
Unterschlagung (HinSchG) →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel:
Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
persönliche Bereicherung
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (HinSchG) →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel:
Diskriminierung
Mobbing
Ungleichbehandlung
Belästigungen
respektloser Umgang
Arbeitszeitverstöße
Hinweise mit Berührungspunkten zu Christin Drüke (HinSchG und LkSG) →
Hinweise mit Berührungspunkten zu Dirk Driesch (HinSchG und LkSG) →